Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lichthof-Willich

Vertragsparteien
Folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Lichthof-Willich und dem Vertragspartner (im folgenden VP genannt), die Räume, Einrichtungen, Geräte oder Dienstleistungen des Lichthof-Willich in Anspruch nehmen. AGB's des Auftraggebers haben keine Gültigkeit für Vertragsverhältnisse zwischen Lichthof-Willich und dem Auftraggeber.

Nutzung von Räumen, Einrichtungen, Geräten
Die Vermietung der vereinbarten Räumlichkeiten, Einrichtung und Geräte, sowie die Mietdauer ist im Einzelmietvertrag festgelegt. Nach Beendigung der Nutzung sind die vermieteten Räume im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Bei groben Verunreinigen werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt

Aufbewahrung
Eine Haftung, gleich welcher Art, für Gegenstände des VP's, die in den angemieteten Räumlichkeiten oder Betriebsgelände aufbewahrt werden, ist ausgeschlossen. Eine Versicherung dieser Gegenstände ist Sache des VP.

Haftung der Benutzer
Der VP haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache, für Schäden und Aufwendungen, die durch Handlungen oder Unterlassungen der Benutzer oder seiner Beauftragten entstehen.

Gefahrenübergang
Die Gefahr für die Mietsache geht mit Beginn der Veranstaltung bzw. mit der Zurverfügungstellung auf den VP über.

Haftung Lichthof-Willich
Der VP übernimmt die Räumlichkeiten, Einrichtung und Geräte in dem Zustand in dem sie sich befinden. Lichthof-Willich übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem VP oder Dritten durch Störung oder dem Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art, entstehen. Sofern vertragliche Leistungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Geräteschäden, Stromausfall oder sonstige Unterbrechungen nicht erfüllt werden können, steht dem VP keine Schadenersatzleistungen oder Ausgleich von Folgeschäden zu. Der Lichthof-Willich wird sich jedoch bemühen, dem VP auch nach Ablauf der Vertragszeit seine Räume und Einrichtungen für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen.

Mietberechnungen
Der Mietpreis für die dem VP überlassenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräten, sowie die sonstigen Leistungen, berechnen sich auf Grundlage der während der Benutzungsdauer jeweils gütigen Preisliste des Lichthof-Wilich. 

Für jede Reservierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,-€ an. Diese Bearbeitungsgebühr wird bei vollzogener Buchung mit dem Mietpreis verrechnet. Bei Stornierung innerhalb der Stornierungsfrist wird die Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Rechnungserstellung
Alle Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen, ab Rechnungsdatum in bar in den Geschäftsräumen des Lichthof-Willich oder auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die vereinbarte Zahlung nicht pünktlich oder vollständig, so ist der Lichthof-Willich berechtigt, nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Frist, die Leistungen einzustellen und Verzugszinsen zu berechnen. Der Lichthof-Willich übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem VP hieraus entstehen.

Rücktritt vom Vertrag
Der Lichthof-Willich ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten: bei Zahlungsunfähigkeit des VP oder bei Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleich- oder Insolvenzverfahrens oder wenn der VP Handlungen unternimmt, die geeignet sind die Interessen des Lichthof-Willich zu gefährden.

Bei Stornierung von Terminen berechnen wir:
ab 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme:  50 % des Honorars
ab 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme75 % des Honorars
ab 1 Woche vor Beginn der Maßnahme:    100 % des Honorars

In allen Fällen bemühen wir uns einen anderen Nutzer für die Ausfallzeit zu finden.

Vertragsumfang
Die Preisliste des Lichthof-Willich ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform bezüglich Dauer und dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen. 

Rechtsübertragung
Der VP ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem mit dem Lichthof-Willich geschlossenen Vertrag an Dritte zu übertragen. Eine solche Abtretung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lichthof-Willich. In jedem Fall bleibt der VP gesamtschuldnerisch neben dem Dritten haftbar.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Lichthof-Willich und dem VP findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Viersen.

Veranstaltungen auf dem LICHTHOF

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Veranstaltungen auf dem LICHTHOF.
Nähere Infos auch unter unserer Rubrik:
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